Informationen zur Gutschein-Lösung

Informationen zur Gutschein-Lösung

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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Gutschein-Lösung

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Grundsätzlich gelten bereits gekaufte Eintrittskarten automatisch für den jeweiligen Ersatztermin.
die Tickets müssen nicht umgetauscht werden und der Ersatztermin kann ohne weitere Schritte mit der ursprünglichen Karte besucht werden. 


Unsere Veranstaltungen, die von Verschiebungen oder Absagen betroffen sind, finden Sie hier.


Das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG – sieht vor, dass für Tickets einer Veranstaltung, die aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden kann, anstelle der Erstattung des Eintrittspreises vom jeweiligen Veranstalter ein Gutschein ausgestellt werden kann. Den Beschluss dazu finden Sie hier.

Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden Kunden vor dem Totalverlust des bezahlten Eintrittspreises geschützt, da dadurch viele Veranstalter aufgrund der hohen Vorinvestitionen vor der Insolvenz bewahrt werden. Zum anderen können somit Veranstaltungen verschoben oder neu geplant werden und das vielfältige Veranstaltungsleben Österreichs bleibt auch in Zukunft erhalten.


Sollten Sie den Ersatztermin Ihrer Veranstaltung nicht wahrnehmen können, oder wenn Ihre Veranstaltung abgesagt wurde, beachten Sie bitte folgende zwei Varianten:


- FALL 1:  Sie haben ihr Ticket direkt bei Ö-Ticket oder einer Vorverkaufsstelle von Ö-Ticket gekauft (Banken, Trafiken, Ticketladen,...)?

Dann finden Sie alle weiteren Informationen auf der Homepage von Ö-Ticket.
Die Gutschein-Abwicklung erfolgt in diesem Fall direkt über Ö-Ticket.


- FALL 2: Sie haben ihr Ticket direkt bei Lindner Music gekauft?

In diesem Fall finden Sie nachfolgend alle wichtigen Informationen:


Tickets behalten grundsätzlich für den verschobenen Termin ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht oder umgeschrieben werden. Können Sie den Ersatztermin jedoch nicht wahrnehmen, können Sie, laut gesetzlicher Regelung, von uns als Veranstalter die Ausstellung eines Gutscheins verlangen. 

Muss eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden, wird ebenfalls ein Gutschein über den Ticket-Betrag ausgestellt.

Die Frist, bis wann ein Gutschein ausgestellt werden kann, beträgt 4 Wochen vor Stattfinden der jeweiligen (Ersatz-) Veranstaltung.

Der Gutschein ist übertragbar und kann ausschließlich für Eigen-Veranstaltungen von Lindner Music eingelöst werden. (Veranstaltungen auf unserer Homepage, die nicht von uns veranstaltet werden und daher keine Eigen-Veranstaltungen sind, sind mit dem Zusatz „Partner-/Kudenevent“ gekennzeichnet).

Der Gutschein wird bis zu einem Ticketwert (der auf dem Ticket aufgedruckte Wert) von € 70 ausgestellt (Wert pro Ticket!). Wird dieser Betrag überschritten, wird die Differenz bis zu € 250 ausbezahlt, darüber hinaus ist dann wieder ein Gutschein vorgesehen.

Der Gutschein kann bis 31.12.2022 eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde/die Kundin die Auszahlung des verbliebenen Gutscheinwerts verlangen.


Ab wann können Gutscheine ausgestellt werden?

Die Ausstellung von Gutscheinen für bereits verschobene Veranstaltungen, bei denen das Ticket direkt bei Lindner Music gekauft wurde, ist ab sofort möglich. 
Für Veranstaltungen bei denen noch kein Ersatztermin feststeht, ist die Ausstellung möglich, sobald der Ersatztermin fixiert und veröffentlicht wurde.


Wie funktioniert die Gutschein-Ausstellung?

Für die Ausstellung eines Gutscheins wird das Original-Ticket benötigt, dieses senden Sie uns am besten per Post an: Lindner Music, Dr. A. Weissgattererstr. 47, A-6130 Schwaz oder bringen es nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns vorbei. 

Nachdem das Ticket bei uns eingegangen ist, überprüft und verbucht wurde, erhalten Sie den Gutschein in Form einer Email-Bestätigung.

Der Gutschein wird wie ein Zahlungsmittel behandelt: Ist der Wert des neuen Tickets günstiger, verbleibt der Restwert auf dem Gutschein. Ist der Preis des neuen Tickets höher, muss die Differenz im Bestellprozess vom Kunden aufgezahlt werden.


Wie kann ich meinen Gutschein einlösen?

Am besten lösen Sie Ihren Gutschein per Mail oder telefonisch bei uns ein. 

Bitte beachten Sie, dass Gutschein-Beträge bei Online-Bestellungen über unsere Homepage nur über die Option Bestellung per „Vorauskasse“ eingelöst werden können und nach dem Bestellvorgang noch händisch vom Gesamtbetrag abgezogen werden müssen. 

Wir bitten um Verständnis, dass Gutscheine im Vorfeld eingelöst werden müssen und aus technischen Gründen nicht erst an der Abendkassa eingelöst werden können.


Wie kann ich einen Gutschein anfordern?

Wenn Sie von der Gutschein-Lösung bei einer Veranstaltung die abgesagt wurde Gebrauch machen, Sie den Ersatztermin nicht wahrnehmen können oder spezielle Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte am besten direkt an unsere Tickethotline:

tickets@lindnermusic.at
+43 5242 9380410


Es ist uns ein großes Bestreben mit all unseren Kunden weiterhin einen guten Kontakt zu pflegen und vor allen Dingen mit unseren Veranstaltungen Freude zu verbreiten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese österreichweite Regelung, die aus der für uns alle überraschenden Covid-19 Situation entstanden ist und welche es derzeit für die Aufrechterhaltung der kulturellen Vielfalt in unserem Land braucht.

Wir freuen uns auf jeden Fall wieder sehr auf eine Normalisierung und ein vollwertiges Genusserlebnis bei unseren Veranstaltungen.



Foto: pexels / pixabay

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